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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferanten

 

1. Vollständiger Vertrag

Diese Bestellung, die jegliche vom Käufer beigelegte zusätzlichen Blätter, Pläne, Anhänge und Anlagen umfasst, enthält die Gesamtheit aller Vereinbarungen zwischen den Parteien im Hinblick auf den Gegenstand dieser Bestellung, wenn diese durch Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistung anerkannt wird. Sie ersetzt jegliche anderen mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen oder Verträge. Die Bestellung kann ausschließlich gemäß den in diesem Dokument genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden. Zusätzliche oder abweichende vom Verkäufer vorgeschlagene Bestimmungen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich durch eine bevollmächtigte Person des Käufers akzeptiert und dieser Bestellung beigelegt wurden. Die Annahme oder die Bezahlung von Waren durch den Käufer, die im Rahmen dieser Bestellung bestellt wurden, stellt keinen Verzicht auf die Anwendung der vorstehenden Bestimmungen oder eine Zustimmung zu jeglichen zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen dar, die in jedweder Bestätigung, Rechnung oder sonstigen Formularen enthalten sind, die vom Verkäufer an den Käufer übermittelt oder übergeben werden. Jegliche Handelsbräuche oder Handelsverfahren dürfen nicht dazu dienen, die in der vorliegenden Bestellung dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

 

2. Änderungen

Der Käufer ist berechtigt, von Zeit zu Zeit Änderungen an der Verpackung, Prüfung, Lieferadresse, den Spezifikationen, Auslegungen, Mengen und dem Lieferplan für Waren vorzunehmen, die Gegenstand dieser Bestellung sind. Der Verkäufer muss den Käufer unverzüglich informieren, wenn solche Änderungen sich auf den Preis oder andere Bedingungen auswirken und muss eine schriftliche Zustimmung des Käufers erwirken, diese Bestellung entsprechend zu ändern. Ansprüche auf Anpassungen gemäß dieser Klausel müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum des Erhalts der Benachrichtigung über die Änderung(en) geltend gemacht werden.

 

3. Preis

Der Preis von Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, gilt wie in dieser Bestellung angegeben und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht erhöht werden. Ungeachtet des Vorstehenden stimmt der Verkäufer zu, dass der Preis solcher Waren nicht ungünstiger als der Preis sein darf, der jeglichen anderen Kunden des Verkäufers für identische oder ähnliche Waren in vergleichbaren Mengen eingeräumt wird, und dass der Preis für diese Bestellung entsprechend gesenkt werden muss, wenn der Preis solcher identischen oder ähnlichen Waren vor der Lieferung von Ware im Rahmen dieser Bestellung gesenkt wird. Sofern in diesem Dokument nicht anderweitig dargelegt, enthält der Preis von Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, alle zusätzlichen Gebühren, einschließlich von Gebühren für die Verpackung, Behälter, Versicherungen und den Versand. Alle Steuern, die auf dem Verkauf, Gebrauch oder der Herstellung gründen und danach bemessen werden und auf diesen Verkauf erhoben werden, sind auf der Rechnung des Verkäufers gesondert auszuweisen.

 

4. Liefertreue

Der in diesem Dokument angegebene Lieferzeitpunkt ist ein wesentlicher Bestandteil der Bestellung. Wenn der Verkäufer aus jeglichen Gründen die Lieferung aller Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, nicht zu dem Zeitpunkt abgeschlossen hat, der in diesem Dokument genannt ist, kann der Käufer nach seiner Wahl entweder den geänderten Lieferzeitplan akzeptieren, die Gesamtmenge der Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, um die Menge der ausgefallenen Lieferungen verringern, den Preis anteilig verringern oder diese Bestellung durch Benachrichtigung des Verkäufers für die bestellten Posten, die noch nicht versendet wurden oder noch nicht erbrachten Dienstleistungen stornieren und Ersatzwaren oder -dienstleistungen anderweitig erwerben sowie dem Verkäufer jegliche entstandenen Verluste in Rechnung stellen, ohne in jeglicher Weise für eine solche Änderung, Reduzierung oder Stornierung zu haften. Die Lieferung der Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, vor dem in diesem Dokument angegebenen Zeitpunkt ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers untersagt.

 

5. Versand

Das Eigentum an und das Verlustrisko für alle Waren, die vom Verkäufer gemäß dieser Bestellung an den Käufer gesendet werden, gehen nach Überprüfung und Annahme der Waren im Werk des Käufers auf den Käufer über. Alle gelieferten Waren müssen entsprechend den Anweisungen oder Festlegungen in dieser Bestellung verpackt und versendet werden. Wenn keine solchen Anweisungen vorliegen, muss der Verkäufer mit handelsüblicher Sorgfalt die sichere Ankunft der Waren am Zielort zu den günstigsten Versandkosten sicherstellen. Wenn es zwecks Einhaltung des mit dem Käufer vereinbarten Lieferdatums für den Verkäufer erforderlich wird, die Ware zu höheren Kosten als in dieser Bestellung festgelegt zu versenden, muss der Verkäufer die höheren Versandkosten tragen, sofern die Erforderlichkeit einer Umleitung oder beschleunigten Versendung der Ware nicht vom Käufer zu verantworten ist. In jedem Behälter müssen nummerierte Lieferscheine mit der Bestellnummer platziert werden. Der Verkäufer muss die Lieferscheinnummer auf seiner Rechnung aufführen.

 

6. Thomson-Vorschiften bezüglich Versand und Transport

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Versand- und Transportvorschriften des Käufers einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen trägt der Verkäufer die Transportkosten für den oben genannten Auftrag.

 

7. Dokumentationspflichten bei der Einfuhr

Der Verkäufer muss alle erforderlichen Unterlagen für die Einfuhr an einen beliebigen Käufer-Standort oder den Versand in unserem Namen bereitstellen. Der Verkäufer haftet für alle vom US-Zoll gegen den Käufer verhängten Strafen, die auf nicht-konforme Unterlagen zurückzuführen sind.

 

8. Gewährleistung

Der Verkäufer gewährleistet ausdrücklich, dass alle Waren oder Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Bestellung geliefert werden: (i) vollständig neu sind und ausschließlich neue Komponenten und Teile enthalten; (ii) marktgängig sind; (iii) frei von Material-, Herstellungs- und Verpackungsfehlern sind; (iv) sich für den vorgesehenen Zweck eignen; (v) allen anwendbaren Spezifikationen und Normen entsprechen; (vi) in Bezug auf die Materialien, Qualität, Verarbeitungsqualität, Bauart, Leistung und das Design jeglichen Mustern entsprechen, die dem Käufer vorgelegt und von diesem genehmigt wurden und (vii) unter Einhaltung aller anwendbaren staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und Vorschriften hergestellt wurden. Der Verkäufer gewährleistet ferner, rechtmäßiger Eigentümer der Waren zu sein, und dass er im Besitz aller Patente, Marken, Handelsnamen, Handelsaufmachungen, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse und sonstigen proprietären Rechte ist (bei denen es sich nicht um proprietäre Rechte des Käufers handelt), die vom Verkäufer in Verbindung mit den Waren und Dienstleistungen verwendet werden, oder er vom Eigentümer dieser proprietären Rechte eine entsprechende Genehmigung erhalten hat. Der Verkäufer muss den Käufer für jegliche Schäden, die aus Verstößen gegen diese Garantien entstehen, entschädigen und stellt ihn von der Haftung dafür frei. Der Verkäufer erweitert alle Garantien, die er von seinen Lieferanten erhält, auf den Käufer und die Kunden des Käufers. Die Garantien des Verkäufers gemäß den vorliegenden Bedingungen gelten über die Lieferung der Waren an den Käufer und jeglichen Wiederverkauf der Waren durch den Käufer hinaus. Die Nichteinhaltung dieser Garantien oder von jeglichen anderen Bedingungen dieser Bestellung berechtigt den Käufer zu jeglichen möglichen Rechtsbehelfen, insbesondere gemäß dem Uniform Commercial Code [Einheitliches Handelsgesetzbuch der USA].

 

9. Qualität

Der Verkäufer erfüllt alle Anforderungen des käuferseitigen Qualitätshandbuchs für Lieferanten zusätzlich zu den in dieser Bestellung aufgeführten Qualitätsanforderungen. Das Qualitätshandbuch für Lieferanten finden Sie, indem Sie hier klicken.

 

10. Prüfung

Alle Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, unterliegen der Prüfung und Annahme im Werk des Käufers oder an jeglichem anderen Ort, den der Käufer im angemessenen Rahmen benennen kann. Der Käufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, ohne jegliche Haftung die Annahme der Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, abzulehnen und die Annahme zu verweigern, wenn diese nicht in allen Hinsichten jeglichen Anweisungen des Käufers entsprechen, die im vorliegenden Dokument oder in den Spezifikationen, Zeichnungen, Blaupausen und Daten des Käufers genannt sind. Weder die Zahlung noch die Prüfung der Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, durch den Käufer vor der Lieferung an das Werk des Käufers stellen einen Verzicht des Käufers auf sein Recht zur abschließenden Prüfung und Annahme der Waren in seinem Werk dar.

 

11. Ablehnung

Wenn jegliche Waren, die im Rahmen dieser Bestellung geliefert werden, Material- oder Herstellungsfehler aufweisen oder sonstig nicht den Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern und/oder anderen Beschreibungen entsprechen, werden solche Waren zur Gutschrift oder Erstattung an den Käufer zurückgesendet und dürfen vom Verkäufer nicht ersetzt oder repariert werden, sofern dies vom Käufer nicht schriftlich verlangt wird. Ausgenommen hiervon sind jedoch Waren, für die der Käufer und der Verkäufer schriftlich vereinbaren, dass sie auf Kosten des Verkäufers vom Käufer repariert werden. Jegliche Rücksendungen erfolgen FOB ab Werk des Käufers, die Ware ist abzuholen (zum vollen Wert zu verzollen, sofern vom Verkäufer nicht anderweitig verlangt), und sämtliche Gefahren gehen vom Zeitpunkt des Versands auf den Verkäufer über. Die im vorliegenden Dokument dargelegten Rechte auf Prüfung gelten zusätzlich zu und ohne Einschränkung jeglicher Rechte und Rechtsbehelfe, und das Versäumnis des Käufers, sein Recht zur Ablehnung jeglicher Waren auszuüben, stellen weder konkludent noch anderweitig einen Verzicht auf solche Rechte und Rechtsbehelfe dar. Jegliche Güter, die an den Verkäufer zur Gutschrift oder Erstattung zurückgesendet werden und vom Verkäufer nicht gemäß schriftlichen Anweisungen repariert werden, müssen unbrauchbar gemacht werden und dürfen nicht an Dritte oder jegliche andere Partei oder anderen Parteien verkauft werden.

 

12. Kündigung

Der Käufer ist berechtigt, diese Bestellung jederzeit vollständig oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Verkäufer zu kündigen. Der Verkäufer muss einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Inkrafttreten der Kündigung an den Käufer übermitteln. Das Recht des Käufers zur Kündigung wegen Nichterfüllung wird von diesem Absatz nicht eingeschränkt oder berührt. Der Käufer ist berechtigt, diese Bestellung oder jegliche Teile davon ohne weitere Kosten für oder Haftung durch den Käufer zu kündigen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt: die Einreichung eines Konkursantrags durch den Verkäufer; die Einreichung eines Antrags auf Konkurseröffnung durch Dritte mit dem Ziel, die Insolvenz des Verkäufers zu erklären, wenn ein solcher Antrag nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Einreichung aufgehoben wird; die Bestellung eines Konkursverwalters oder Treuhänders für den Verkäufer, wenn eine solche Bestellung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen aufgehoben wird; eine Abtretung zugunsten von Gläubigern durch den Verkäufer; das Versäumnis des Verkäufers, Lieferungen gemäß dieser Bestellung auszuführen oder deren verspätete Ausführung oder jegliche sonstige Nichterfüllung dieser Bestellung durch den Verkäufer, ohne dass davon jegliche anderen dem Käufer zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe ausgeschlossen werden. Wenn der Käufer diese Bestellung vollständig oder teilweise wie in diesem Absatz dargelegt kündigt, kann sich der Käufer in Fristen und auf eine Weise, die ihm angemessen erscheinen, Lieferungen und Dienstleistungen beschaffen, die den gekündigten ähnlich sind. Der Verkäufer haftet in diesem Fall gegenüber dem Käufer für jegliche zusätzlichen Kosten, die für solche ähnlichen Lieferungen und Dienstleistungen entstehen. Im Fall einer Nichterfüllung, die außerhalb des Einflusses des Verkäufers liegt und ohne Verschulden oder Unterlassung seinerseits entstanden ist, muss der Verkäufer dem Käufer die Gründe für die Nichterfüllung innerhalb von fünf (5) Tagen schriftlich darlegen. Bei jeglichen Mängeln oder Verstößen gegen diese Bestellung durch den Käufer kann der Käufer zusätzlich zu weiteren Rechtsbehelfen nach seinem Ermessen vom Verkäufer die unverzügliche Aushändigung aller Materialien, unfertigen Erzeugnisse, fertigen Produkte, Werkzeuge, Pläne und Spezifikationen verlangen, die dem gekündigten Anteil der Bestellung zuzuordnen sind.

 

13. Zahlung

Sofern in diesem Dokument nicht anders festgelegt, müssen Nettorechnungen für Waren, die im Rahmen dieser Bestellung gekauft werden, innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Rechnungsdatum oder innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Annahme der Waren bezahlt werden (der spätere Zeitpunkt gilt). Die Zahlungen für Waren und/oder Dienstleistungen, die Gegenstand dieser Bestellung sind, erfolgen in der Währung, die in diesem Dokument dargelegt ist. Der Käufer ist nach angemessener Inkenntnissetzung des Verkäufers berechtigt, von jeglichem Teil des Kaufpreises, der gemäß dieser Bestellung fällig ist, einen Betrag zur Deckung aller oder von Teilen der Schäden einschließlich von Folgeschäden, die aus jeglichen Verstößen gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Bestellung entstehen, oder jeglichen anderen Betrag, den der Verkäufer dem Käufer oder seinen verbundenen Unternehmen schuldet, einzubehalten oder abzuziehen.

 

14. Rabatte

Der Skontozeitraum ist vom Zeitpunkt der Annahme von Waren oder vom Zeitpunkt des Empfangs von ordnungsgemäß ausgestellten Rechnungen für solche Waren zu berechnen (der spätere Zeitpunkt gilt). Die gemäß dieser Bestellung gekauften Waren gelten vom Zeitpunkt der Absendung der Zahlung durch den Käufer an den Verkäufer als bezahlt.

 

15. Schadloshaltung für geistiges Eigentum

Der Verkäufer gewährleistet, dass die gemäß dieser Bestellung gekauften Waren und die Verwendung dieser Waren durch den Käufer oder seine Kunden in keiner Weise jegliche geistigen Eigentumsrechte verletzen, einschließlich, jedoch ohne sich darauf zu beschränken, jeglicher Urheberrechte, Markenrechte, Handelsgeheimnisse, Patente oder anderer geistiger Eigentumsrechte. Der Verkäufer muss den Käufer und seine Kunden von jeder Haftung oder jeglichen Haftungsansprüchen infolge solcher Verletzungen oder unrechtmäßigen Verwendung freistellen, dafür entschädigen und dagegen verteidigen, einschließlich von Schäden, Kosten, Aufwendungen, Anwaltsgebühren und entgangenen Gewinnen, die aus jeglichem Anspruch oder jeglicher Klage entstehen, die gegen den Käufer oder seine Kunden erhoben werden und eine solche Verletzung oder unrechtmäßige Verwendung behaupten, sofern der Verkäufer über solche Klagen informiert wird. Wenn bei einer solchen Klage eine gerichtliche Verfügung gegen den Verkäufer erlassen wird, welche die Nutzung der im Rahmen dieser Bestellung gekauften Güter untersagt oder einschränkt, muss der Verkäufer auf Verlangen des Käufers diesem kostenlos Ersatzwaren ähnlicher Art und Menge bereitstellen, die keine Rechte verletzen und nicht zu Unrecht verwendet werden, oder dem Käufer das Recht verschaffen, die ursprünglichen Waren weiter nutzen zu dürfen.

 

16. Schadloshaltung

Der Verkäufer übernimmt die vollständige Verantwortung und Haftung für alle Verstöße des Verkäufers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag und für alle Schäden und/oder Verletzungen jeglicher Art (einschließlich daraus resultierender Todesfälle) an allen Personen und an allem Eigentum, die durch die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Waren des Verkäufers verursacht werden, daraus resultieren oder in Verbindung damit auftreten. Sollten Ansprüche, Klagen und/oder Gerichtsverfahren wegen solcher Schäden, Verletzungen und/oder Todesfälle erhoben oder geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Verkäufer, den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter, Kunden, Direktoren, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen von und gegen alle derartigen Ansprüche, Klagen und/oder Gerichtsverfahren zu verteidigen, freizustellen, zu bewahren und schadlos zu halten und darüber hinaus von und gegen alle Verluste, Kosten, Ausgaben, Urteile, Haftungsvergleiche, Schäden oder Verletzungen, einschließlich Anwaltskosten und Auslagen, die dem Käufer, seinen leitenden Angestellten, Vertretern, Kunden, Direktoren, Mitarbeitern und verbundenen Unternehmen direkt oder indirekt entstehen können, zu erleiden oder zu ertragen, und die Verteidigung gegen alle Klagen, die gegen den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter, Kunden, Direktoren, Angestellten und verbundenen Unternehmen aufgrund solcher Ansprüche, Klagen und/oder Gerichtsverfahren erhoben werden, und im Namen des Käufers, seiner leitenden Angestellten, Vertreter, Direktoren, Angestellten und verbundenen Unternehmen auf Verlangen den Betrag aller Urteile und/oder Vergleiche zu zahlen, die gegen den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter, Direktoren, Angestellten und verbundenen Unternehmen in solchen Ansprüchen, Klagen und/oder Gerichtsverfahren erlassen werden.

 

17. Prüfung von Unterlagen

Der Verkäufer stimmt zu, dass jegliche vom Verkäufer im Zusammenhang mit dieser Bestellung geführten Unterlagen zu jedem angemessenem Zeitpunkt durch einen ordnungsgemäß befugten Vertreter des Käufers geprüft werden können. Der Verkäufer stimmt zu, dem Käufer oder seinem Vertreter die Inspektion seiner Betriebsanlagen zu gestatten, sofern die Einhaltung der Bestimmungen dieser Bestellung dies erforderlich macht.

 

18. Versicherung

Für die Lieferung von Waren und für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach einer solchen Lieferung sowie für die Dauer von Arbeiten, die der Verkäufer auf dem Gelände des Käufers ausführt, muss der Verkäufer eine Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen abschließen: (a) für Personenschäden eine Million US-Dollar (1.000.000 $) für jeden Schadensfall und fünf Millionen Dollar (5.000.000 $) Gesamtschadenssumme pro Jahr; (b) für Sachschäden eine Million Dollar (1.000.000 $) für jeden Schadensfall und fünf Millionen Dollar (5.000.000 $) Gesamtschadenssumme pro Jahr. Die Versicherung muss (a) um die „Lieferantendeckung“ erweitert werden, (b) den Käufer als zusätzlichen Versicherten im Hinblick auf eine solche „Lieferantendeckung“ nennen und (c) bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen sowie Bestimmungen enthalten, das bzw. die für den Käufer zufriedenstellend sind. Der Verkäufer muss dem Käufer Versicherungspolicen vorlegen, die das Bestehen einer solchen Versicherung nachweisen. Sämtliche Policen, die die genannte Deckung bieten, dürfen nicht ohne vorherige, mindestens dreißig (30) Tage im Voraus erfolgende schriftliche Benachrichtigung des Käufers gekündigt werden.

 

19. Eigentum des Käufers und sonstiges Spezialwerkzeug

Sofern nicht anders schriftlich festgelegt oder hierin vereinbart, ist und bleibt jegliches Eigentum, einschließlich aller Werkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen, Muster oder sonstiger Ausrüstungen und Materialien, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt oder von ihm speziell im Zusammenhang mit der Herstellung der hiermit bestellten Waren angefertigt wurden und deren Eigentum beim Käufer liegt, sowie jeglicher Ersatz derselben, Eigentum des Käufers. Eigentum, das nicht aus Materialien besteht, darf nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Käufers modifiziert werden. Derartige Gegenstände sind vom Verkäufer deutlich als Eigentum des Käufers (namentlich) zu kennzeichnen oder anderweitig angemessen zu identifizieren und sicher und getrennt vom Eigentum des Verkäufers zu lagern. Der Verkäufer darf dieses Eigentum nur für die Ausführung der Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags oder mit schriftlicher Genehmigung des Käufers verwenden. Solange sich diese Gegenstände im Besitz oder unter der Kontrolle des Verkäufers befinden, sind sie in gutem Zustand zu halten, auf dessen Risiko aufzubewahren und vom Verkäufer auf seine Kosten in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu Lasten des Käufers zu versichern. Soweit dieses Eigentum bei der Ausführung des Auftrags nicht wesentlich verbraucht wird, unterliegt es der Überprüfung und dem Abtransport durch den Käufer, und der Käufer hat zu diesem Zweck das Recht auf Zutritt, ohne dass er dem Verkäufer gegenüber in irgendeiner Weise haftet. Auf Anweisung des Käufers muss der Verkäufer den Standort dieses Eigentums offenlegen und/oder es für den Versand vorbereiten und unfrei auf Rechnung des Käufers versenden.

Sofern hierin nicht anders vereinbart, sind Spezialwerkzeuge, Matrizen, Vorrichtungen, Modelle, Lehren, Formen und Prüfgeräte (im Folgenden zusammenfassend als "Spezialwerkzeuge" bezeichnet), die bei der Herstellung der hierin bestellten Waren verwendet werden, vom Verkäufer und auf dessen Kosten bereitzustellen, in gutem Zustand zu halten und, falls erforderlich, vom Verkäufer zu ersetzen, ohne dass dem Käufer Kosten entstehen. Der Verkäufer hat diese Spezialwerkzeuge und Spezialausrüstungen auf eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und ist für deren Verlust oder Beschädigung verantwortlich, solange sie sich in seinem Besitz befinden, und muss dieselben Einrichtungen, Ausrüstungen oder Spezialwerkzeuge benutzen.

Sofern in dieser Bestellung nicht ausdrücklich anders angegeben, garantiert der Verkäufer , dass der hier angegebene Preis keine Miete für die Nutzung von staatseigenen Einrichtungen, Ausrüstungen oder Spezialwerkzeugen enthält.

 

20. Vertraulichkeit von Informationen und Materialien

Alle Informationen und Materialien einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, Zeichnungen, Grafiken, Daten, Kundennamen o.ä., die vom Käufer in Verbindung mit dieser Bestellung bereitgestellt werden, verbleiben im Eigentum des Käufers und dürfen vom Verkäufer nur zur Verrichtung von Arbeiten für den Käufer verwendet werden. Sie sind darüber hinaus vom Verkäufer streng vertraulich zu behandeln.

Alle Kenntnisse oder Informationen, die der Lieferant dem Käufer im Zusammenhang mit der Erteilung und Einreichung dieses Auftrags offenbart hat oder in Zukunft offenbaren wird, gelten nicht als vertrauliche oder geschützte Informationen, es sei denn, der Käufer hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt, und werden dementsprechend frei von jeglichen Einschränkungen erworben.

 

21. Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und des Verhaltenskodexes für Lieferanten

Der Verkäufer stimmt zu, bei der Erbringung von jeglichen Arbeiten oder Dienstleistungen im Rahmen der Bestellung alle für die Waren, den Verkauf und die Lieferung der Waren anwendbaren staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Jegliche entsprechend in diese Bestellung aufzunehmenden Bestimmungen werden durch Verweis darin aufgenommen. Zusätzlich stimmt der Verkäufer zu, dass er den Verhaltenskodex für Lieferanten, der im Internet unter http:/www.danaher.com/suppliers/Supplier Conduct.htm veröffentlicht ist, in allen Hinsichten einhält. Dieser Verhaltenskodex kann von Zeit zu Zeit geändert werden. Der Verkäufer ist gehalten, die Website des Käufers von Zeit zu Zeit zu überprüfen, wenn er neue Bestellungen vom Käufer erhält.

 

22. Gefälschte Teile

Der Verkäufer darf dem Käufer keine Produkte liefern, die „gefälschte Teile“ oder „verdächtige Teile“ gemäß der Definition im Thomson-Lieferantenverfahren zur Vermeidung von gefälschtem Material enthalten. Dieses Verfahren kann von Zeit zu Zeit angepasst werden. Ein Exemplar des Verfahrens ist hier zu finden.

Der Verkäufer stellt den Käufer und seine leitenden Angestellten, Direktoren und verbundenen Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Ansprüchen, Kosten und Ausgaben frei, die sich aus der Nichteinhaltung des Thomson-Verfahrens zur Vermeidung von gefälschtem Material durch den Verkäufer ergeben.

 

23. Konfliktmineralien

Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der Thomson-Grundsätze zu Konfliktmineralien. Ein Exemplar der Grundsätze ist hier zu finden.

 

24. Ausfuhrgesetze

Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass die Waren sowie die damit verbundenen technischen Daten und Dienstleistungen den Ausfuhrkontrollgesetzen und -vorschriften der Vereinigten Staaten (USA), der Europäischen Union (EU) oder anderer Länder unterliegen bzw. unterliegen können. Er verpflichtet sich ferner, diese Waren oder technischen Daten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf, die Dokumentation, oder Informationen, die diese enthalten, von ihnen abgeleitet sind oder sie anderweitig offenlegen, nicht zu übertragen, auszuführen oder wiedereinzuführen, ohne alle einschlägigen Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften der USA, der EU oder anderer Länder zu beachten.

 

25. Einhaltung der Vorschriften des Directorate of Defense Trade Controls (DDTC)

Der Verkäufer nimmt zur Kenntnis, dass gemäß ITAR §122.1 jeder Hersteller von Verteidigungsgütern verpflichtet ist, sich beim DDTC registrieren zu lassen. Auch Hersteller, die nicht ausführen, müssen sich registrieren lassen. Eine Nichtregistrierung beim DDTC kann zum Verlust von ITAR-bezogenen Aufträgen führen.

 

26. Konformität mit dem Schutz von verdeckten Verteidigungsinformationskontrollen (DFARS)

In Übereinstimmung mit DFARS 252.204-7012 „Safeguarding covered defense information and cyber incident reporting“ (Schutz von verdeckten Verteidigungsinformationskontrollen und Meldung von Cyber-Vorfällen) muss der Verkäufer dem Käufer mitteilen, ob bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer oder Auftragnehmer auf jeder Ebene in Übereinstimmung mit Absatz (b)(ii)(B) dieser Klausel eine Abweichung von den Sicherheitsanforderungen in der Sonderpublikation (SP) 800-171 des National Institute of Standards and Technology (NIST), „Protecting Controlled Unclassified Information in Nonfederal Systems Information Systems and Organizations“ (http://dx.doi.org/10.6028/NIST.SP.800-171 ) bei der Ausführung der Bestellung durch den Verkäufer oder Auftragnehmer auf einer beliebigen Ebene in Übereinstimmung mit Absatz (b)(2)(ii)(B) dieser Klausel zu erwarten ist; und die vom Verteidigungsministerium (DoD) automatisch zugewiesene Vorfallsberichtsnummer dem Käufer so bald wie möglich mitzuteilen, wenn dem DoD ein Cybervorfall gemäß Absatz (c) dieser Klausel gemeldet wird.

 

27. Eidesstattliche Erklärung des Herstellers und Ursprungszeugnis

Der Käufer benötigt vom Verkäufer eine vom Hersteller ausgefüllt eidesstattliche Erklärung und ein Herkunftszertifikat, um beides gemäß der Zollvorschriften bereitzuhalten. Die eidesstattliche Hersteller-Erklärung ist von einem Beauftragten des Lieferanten auszufüllen, der mit der Fertigung der Produkte vertraut ist oder Zugang zu den Fertigungsunterlagen hat. Wenden Sie sich bei Fragen an die Thomson-Einfuhrabteilung (imports@Thomsonlinear.com).

 

28. Geschäftskontinuität

Der Verkäufer bestätigt , dass die Lieferkette einzelne Fehlerquellen mit Ausfallrisiko für die gesamte Kette aufweist (Single Points of Failure), und verpflichtet sich, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Gefahr einer Geschäftsunterbrechung zu minimieren. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Erstellung und Umsetzung eines umfassenden Notfallplans, regelmäßige Tests, die sicherstellen, dass der Plan wirksam und durchführbar bleibt, sowie Analysen der Lieferkette und Programme zur Beseitigung von Ausfallrisiken durch Einzel-Fehlerquellen, einschließlich Werkzeugen, Materialien und anderen für die Herstellung von Produkten wichtigen Elementen.

 

29. Übertragung

Der Verkäufer darf diese Bestellung oder jegliche daraus resultierenden Verträge oder Rechte ohne schriftliche Genehmigung des Käufers nicht übertragen. Jegliche solche Übertragung ohne schriftliche Genehmigung des Käufers kann vom Käufer für nichtig erklärt werden.

 

30. Verzicht

Kein Handelsbrauch zwischen dem Käufer und Verkäufer oder jegliche Verzögerung durch den Käufer, seine Rechte aus dieser Bestellung oder jeglichem anderen daraus resultierenden Vertrag geltend zu machen, stellt einen Verzicht auf jegliche Rechte des Käufers dar, sofern kein ausdrücklicher schriftlicher Verzicht des Käufers vorliegt.

 

31. Untervergabe

Der Verkäufer darf die Lieferung von Waren oder Verrichtung von Arbeiten gemäß dieser Bestellung ohne vorherige Zustimmung des Käufers nicht untervergeben.

 

32. Untervergabe von staatlichen Aufträgen

Wenn in diesem Dokument die Nummer eines staatlichen Auftrags genannt wird, stimmt der Verkäufer zu, alle Bedingungen und Bestimmungen dieses staatlichen Auftrags zu erfüllen.

 

33. Unabhängiger Vertragspartner

Der Verkäufer führt die Arbeiten, die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, mit eigenen Mitarbeitern und Agenten aus, die seiner Kontrolle unterliegen.

 

34. Abzug

Der Käufer ist jederzeit berechtigt, jegliche ihm vom Verkäufer geschuldeten Beträge abzuziehen oder einzubehalten.

 

35. Verwendung des Namens des Käufers

Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers in keiner Weise die Tatsache veröffentlichen, dass der Verkäufer dem Käufer die hierin genannten Waren geliefert oder vertraglich zugesichert hat, oder den Namen des Käufers oder eines dessen Kunden zu Werbungszwecken oder in anderen Veröffentlichungen verwenden. Wenn die im Auftrag spezifizierten Waren als Baugruppe oder als Bestandteil einer Baugruppe eine Eigenentwicklung des Käufers darstellen oder wenn das Material das Markenzeichen des Käufers und/oder ein anderes Erkennungszeichen trägt, darf weder das Markenzeichen noch eine andere Bezeichnung des Herstellers oder des Verkäufers tragen. Ähnliches Material darf nicht an andere Personen als den Käufer verkauft oder anderweitig veräußert werden.

 

36. Bezeichnungen

Die in dieser Bestellung verwendeten Bezeichnungen werden ausschließlich als allgemeine Verweise verwendet und beschränken oder erweitern in keiner Weise die Geltung der Bestimmungen, auf die sich diese Bezeichnungen beziehen.

 

37. Höhere Gewalt

Weder der Käufer noch der Verkäufer haften für die verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung infolge von Änderungen von behördlichen Maßgaben, der behördlichen Kontrolle von Materialien oder der sonstigen erforderlichen Befolgung von Änderungen behördlicher Anordnungen oder Streiks, Bränden, höherer Gewalt oder anderer Ursachen, die nicht dem Einfluss der jeweiligen Partei unterliegen und ihre Abläufe beeinträchtigen. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Käufer diese Bestellung ohne Haftung gegenüber dem Verkäufer vollständig oder in Teilen kündigen, wenn eine solche verspätete Erfüllung oder Nichterfüllung durch den Verkäufer das vom Käufer verlangte Lieferdatum um mehr als dreißig (30) Tage überschreitet. Wenn eine tatsächliche oder vorliegende arbeitsrechtliche Auseinandersetzung die rechtzeitige Erfüllung dieser Bestellung zu beeinträchtigen droht, muss der Verkäufer den Käufer darüber unverzüglich informieren.

 

38. Sicherheitsdatenblätter

Bei allen Käufen von Chemikalien gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Bestellung ist ein Sicherheitsdatenblatt vom Lieferanten/Hersteller der Chemikalie beizulegen. Alle Lieferanten von Chemikalien bestätigen durch Annahme dieser Bestellung, dass die gekauften Chemikalien im Chemikalienverzeichnis des Toxic Substances Control Act, 15 U.S.C.S. Abschnitt 2601 ff. aufgeführt sind oder einer Befreiung unterliegen und diese Befreiung im Sicherheitsdatenblatt angegeben ist.

 

39. Kontrolle des Prozesses

Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Käufer keine Änderungen im Hinblick auf das verwendete Material sowie die verwendeten Fertigungs- und Herstellungstechniken und Prüfverfahren vornehmen. Jegliche solche Änderungen, die vom Verkäufer gewünscht werden, sind schriftlich unter Angabe der Gründe für die Änderung einschließlich der Auswirkungen auf die Kosten und Leistung zu beantragen.

 

40. Salvatorische Klausel

Wenn jeglicher Teil dieser Bestellung sich gemäß geltendem Recht als ungültig, unrechtmäßig oder nicht durchsetzbar erweist, wird die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen dieser Bestellung davon in keiner Weise berührt.

 

41. Rechtsbehelfe

Kein Teil dieser Bestellung beschränkt oder schließt jegliche Rechtsbehelfe aus, die dem Käufer gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehen. Jegliche Ausschlüsse oder Änderungen oder versuchten Ausschlüsse oder Änderungen jedweder ausdrücklichen oder konkludenten Garantien in Bezug auf die Waren durch den Verkäufer sind ungültig bzw. unwirksam.

 

42. Anzuwendendes Recht

Diese Bestellung und jegliche daraus resultierenden Verträge unterliegen den Gesetzen der Rechtsprechung des Landes, in dem der Käufer ansässig ist und sind entsprechend auszulegen. Dies gilt ungeachtet jeglicher Vorschriften über die Festlegung des anzuwendenden Recht, welche die Anwendung der Gesetze einer anderen Rechtsprechung erfordern würden. Die Konvention der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Güterverkehr gilt nicht für diese Bestellung.

Alle Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, können vor den dem Sitz des Käufers nächstgelegenen Gerichten angestrengt werden. Der Verkäufer erkennt unwiderruflich die ausschließliche Zuständigkeit eines jeden dieser Gerichte in einem solchen Verfahren an, verzichtet auf alle Einwände, die er jetzt oder später gegen den Gerichtsstand oder die Angemessenheit des Gerichtsstandes erheben könnte, erklärt sich damit einverstanden, dass alle Ansprüche in Bezug auf das Verfahren nur vor einem solchen Gericht verhandelt und entschieden werden. Er erklärt sich ferner damit einverstanden, keine Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, vor einem anderen Gericht anzustrengen.

 

43. EEO (berufliche Chancengleichheit)

Sofern nicht ausgenommen, sind der hier genannte Auftragnehmer und Unterauftragnehmer den Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) unterworfen. Diese Verordnungen verbieten die Diskriminierung von qualifizierten Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen. Ferner verbieten sie die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Verordnungen, dass die betroffenen Haupt- und Unterauftragnehmer geeignete Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu befördern. Gegebenenfalls müssen Auftragnehmer und Unterauftragnehmer ferner die Anforderungen von 41 CFR § 61-300.10 in Bezug auf Berichte über die Beschäftigung von Veteranen und 29 CFR Teil 471, Anhang A zu Unterteil A in Bezug auf die Veröffentlichung eines Hinweises auf Arbeitnehmerrechte einhalten.

 

44. Fortbestehen

Die Regelungen dieses Auftrags, bei denen naturgemäß davon ausgegangen werden kann, dass sie dazu bestimmt sind, eine Beendigung oder ein Auslaufen dieses Auftrags zu überdauern, gelten auch nach einer Beendigung oder einem Auslaufen dieses Auftrags weiter.

 

45. ISPM-15

Alle grenzüberschreitenden Lieferungen MÜSSEN auf ISPM-15-gestempelten und zertifizierten Holz-, Sperrholz- oder Kunststoffpaletten verpackt werden. Diese Vorgehensweise gilt auch für alle Lieferungen nach San Diego, da diese in der Regel nach Mexiko eingeführt werden.

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